Warum wir unsere KI-Altersschätzung nicht einsetzen
Wir haben ein System gebaut, das das Alter aus dem Gesicht schätzt. Wir haben es auf Hunderttausenden Bildern getestet. Und wir haben entschieden, dass es an unseren Automaten nicht über einen Verkauf entscheiden darf.
Die Idee war verlockend
Wer eindeutig erwachsen aussieht, soll sich den Ausweis sparen. Kamera an, Gesicht erkannt, Fach auf. Für einen Kunden um elf Uhr abends wäre das der bequemste Weg, den es gibt. Für einen Betreiber auch.
Also haben wir es gebaut: eine Kaskade aus zwei unabhängigen Altersmodellen, die direkt auf dem Gerät laufen. Kein Bild verlässt den Automaten. Beide Modelle müssen unabhängig voneinander zum Ergebnis kommen, dass die Person deutlich über der Altersgrenze liegt. Sind sie sich nicht einig oder nicht sicher, kommt der Ausweis.
Was wir gemessen haben
Wir haben die Modelle mit mehr als einer halben Million Gesichtsbildern mit bekanntem Alter geprüft, aus mehreren unabhängigen, öffentlichen Datensätzen. Wir haben die Schwelle festgelegt, bevor wir die Testdaten geöffnet haben, und uns verpflichtet, sie danach nicht mehr zu verschieben. Sonst misst man nur, wie gut man sich die Zahlen zurechtlegen kann.
Auf den Daten, mit denen wir die Schwelle gewählt hatten, sah es perfekt aus: kein einziger Minderjähriger durchgelassen. Auf den frischen Testdaten waren es dann 398 von 17.443 Minderjährigen, die beide Modelle für erwachsen hielten. Am schwierigsten waren gut ausgeleuchtete, geschminkte Jugendliche — also genau die, die an einem Automaten am ehesten auftauchen.
Mit nachträglich bereinigten Testdaten und deutlich strengeren Regeln sind wir im Labor schließlich auf null gekommen. Aber das ist ein Laborwert, auf Daten, die wir zu dem Zeitpunkt schon kannten. Kein Beweis dafür, wie sich das System vor einem echten Automaten verhält.
Eine Schätzung ist kein Nachweis
Selbst wenn die Fehlerquote eines Tages bei einem in zehntausend läge: Eine Schätzung sagt „wahrscheinlich über 18". Mehr kann sie nicht sagen, egal wie gut das Modell ist. Ein Gesicht hat kein Geburtsdatum.
Ein Chip, dessen Daten der ausstellende Staat signiert hat, zusammen mit einem Gesichtsabgleich mit Lebenderkennung, sagt etwas anderes: diese Person, dieses Dokument. Für 112 ausstellende Staaten, alle 27 EU-Staaten, prüfen wir, dass die Chipdaten vom ausstellenden Staat signiert und unverändert sind. Das ist keine Wahrscheinlichkeit, sondern eine Prüfung mit einem klaren Ja oder Nein.
Die Behörden sehen das genauso. Laut Bundesgewerbereferententagung 2024, TOP 30, kommt es darauf an, dass die Person, die den Ausweis vorweist, tatsächlich die darauf ausgewiesene Person ist. Eine Schätzung hat keinen Ausweis, auf den sie sich beziehen könnte.
Die Lehre aus Graz
Im Fall, der als VwGH Ra 2026/04/0043 rechtskräftig wurde, gab ein Automat in Graz einem 15-Jährigen eine Dose Bier. Der Betreiber erklärte es mit einem „Programmfehler der KI" und damit, dass das System im Normalfall funktioniere. Das Landesverwaltungsgericht ließ das nicht gelten, der VwGH wies die Revision zurück.
Daraus lernt die ganze Branche, uns eingeschlossen: Beim Jugendschutz zählt nicht der Durchschnitt, sondern der einzelne Fall. Ein System, das in 99 von 100 Fällen richtig liegt, hat im hundertsten einem Kind Alkohol verkauft. „Meistens" ist kein Standard, auf den man einen Automaten bauen darf.
Wo die Schätzung bleibt
Wir haben das System nicht weggeworfen. Eine Altersschätzung kann eine Plausibilitätsprüfung sein — ein zweiter Blick, der Alarm schlägt, wenn etwas nicht zusammenpasst. Aber sie darf nie die Entscheidung sein. Öffnen darf das Fach nur eine Prüfung, die eine Person mit einem Dokument verbindet: der Chip im Ausweis oder ID Austria.
Das kostet uns Bequemlichkeit, und es kostet unsere Kunden ein paar Sekunden. Damit können wir leben. Mit einem Fall wie in Graz nicht.
— Almir, Späti to GO KG